Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Bei späterer Prüfung des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 2021 ungleich dem Jahr 2020 und dem Jahr 2019 wird sich die Umsatzsteuervoranmeldung, die sich über den Zeitraum 2019, 2020 und 2021 an nur einen Tagessaldo in Höhe von EUR 0,00 je erklärter Umsatzsteuervoranmeldung angepasst hat, wesentlich leichter gestalten, wie bisher, da ja die Besteuerung der Hausgemeinschaft nicht im Namen meiner Person, also, der mit "Lukas PIRKO und Mitbesitzer" genannten einen Person liegt.
 
So war die Richtigkeit in der Erklärung je einem Monat nicht immer gegeben, wie Sie mit mir selbst feststellen konnten.
 
Ich, daher die von Ihnen mir mitgeteilten Buchungen der Eigentümerabrechnung für Zeitraum Jänner bis Mai und Juni bis September 2021 gelesen habend, ich danke Ihnen mit der späteren Darstellung der Betriebskosten für die Mitbetreuung der Liegenschaft, die ja eben hierdurch die Voranmeldung je einem Monat bei Finanzamt zum steuerlichen Nachweis gibt.
 
Die Kosten sind hierzu in der Eigentümerabrechnung von Ihnen selbst genannt, gelegentlich auch in den Betriebskosten erfasst.
 
Zu unterscheiden ist dabei die Reinigungstätigkeit von anderen Tätigkeiten.
 
Begründung, so auch die Verwaltungstätigkeit von Steuerverrechnung und Erweis darüber, also, später auch per Besteuerung erklärt.

Anders gesagt, am 15. Februar 2022 wird das Monat Dezember des Jahres 2021 abgeschlossen. Später, also, ab dem 15. März 2022 wird die durch neuerliche Buchungen gezeigt. Allerdings all diese erst im Jahr 2022, also, seit dem 1. Jänner 2022 auf Grundlage des Bestandes zu erfassen waren, also, seit dem 1. Jänner 2022 bis zum 18. Jänner 2022 noch nicht das ganze Monat erfasst haben. 

Die Erklärung hierzu am 15. März 2022 wird Nachweis geben.
 
Mit den besten Grüßen.

 
 
 
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Lukas PIRKO

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