Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021.".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Bei Umsatzsteuervoranmeldung je einem Monat und nachweisbaren Verbuchungen, seien diese für Einnahmen oder Ausgaben der Eigentümerabrechnung oder der Betriebskosten an sich, ergeben sich eben erst bei Feststellung des Umsatzsteuerbescheides für ein ganzes Jahr die Möglichkeit zur Überprüfung je Annahme und Wissen darüber.

So ist ja der Umsatzsteuerbescheid die Zusammenfassung der vormals über das Steuerkonto 12 353 2822 erbrachten Verrechnungen, die eben bei Finanzamt ungleich Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft verschieden zu leisten sind, es bei Nichterbe, also, Lukas PIRKO, mir selbst, nicht so einfach war, wie von Ihnen allen angenommen.
 
Mit den besten Grüßen.
 
 
 
 
....................................................................
Lukas PIRKO.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen