Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!
Gerne
erinnere ich daran, dass bereits im Juli 2020 auffallen hätte müssen,
dass die Einnahmen der Betriebskosten, die Sie der Hausgemeinschaft mit
Umsatzsteuerbescheid zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer ausgewiesen
haben, nicht immer richtig waren.
- Lese die vormals für richtig vermuteten Umsatzsteuervoranmeldungen, aha.
- Lese die vormals für richtig vermuteten Umsatzsteuerbescheide, aha.
- Lese ein Jahr ungleich einem anderen.
Das habe ich Ihnen auch für das Jahr 2019 und eben später nochmals für den Zeitraum Jänner bis Mitte Oktober 2020 erklärt.
Ich füge daher weitere Beilagen zur Darstellung.
Mit den besten Grüßen.
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Ich füge daher weitere Beilagen zur Darstellung.
Mit den besten Grüßen.
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Lukas PIRKO.
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