Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!
Insofern habe ich mir mit Ihnen erlaubt, die Frage zu wiederholen.
- Frage, "Kann man Betriebskosten, die im Umsatz besteuert werden, vom Eigentümer einfach so als Einnahmen verlangen?".
- Begründung, die Betriebskosten sind ja bei Leerstand nicht plötzlich von der Steuer ohne Erklärung im Bescheid des Umsatzes befreit.
- Frage, "Kann man bei Überweisung des Aufwandes dies einfach ohne Steuererklärung tun?".
- Begründung, man daher die Steuerverrechnung in der Eigentümerabrechnung erkennen konnte.
- Frage, "Tja, interessante Fragen, nicht wahr? Zitiere die Prüfung des Kontostandes.".
Begründung, es eben vom Eigentümer verlangt sein darf, den richtigen Kontostand anzupassen.
Mit den besten Grüßen.
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Lukas PIRKO.
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