Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021.".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Insofern habe ich mir mit Ihnen erlaubt, die Frage zu wiederholen.

  • Frage, "Kann man Betriebskosten, die im Umsatz besteuert werden, vom Eigentümer einfach so als Einnahmen verlangen?".
  • Begründung, die Betriebskosten sind ja bei Leerstand nicht plötzlich von der Steuer ohne Erklärung im Bescheid des Umsatzes befreit.
  • Frage, "Kann man bei Überweisung des Aufwandes dies einfach ohne Steuererklärung tun?".
  • Begründung, man daher die Steuerverrechnung in der Eigentümerabrechnung erkennen konnte.
  • Frage, "Tja, interessante Fragen, nicht wahr? Zitiere die Prüfung des Kontostandes.".

Begründung, es eben vom Eigentümer verlangt sein darf, den richtigen Kontostand anzupassen.

Mit den besten Grüßen.
 
 


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Lukas PIRKO.

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