Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!
Gerne fasse ich, wenn auch mit möglichen Fehlern, kurz.
Der Leerstand, er durch nicht besteuerte Einnahmen vom Eigentümer einfach abgebucht.
Gerne fasse ich, wenn auch mit möglichen Fehlern, kurz.
Der Leerstand, er durch nicht besteuerte Einnahmen vom Eigentümer einfach abgebucht.
- Lese Jahr 2019 und das Jahr 2020, unterscheide Jänner bis Oktober.
- Lese Umsatzsteuerbescheid vom 11. Jänner 2022 ungleich 21. Jänner 2021.
Darüber hinaus, so ich nicht irre, erweist der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2019 als auch das Jahr 2020 den Umstand, dass die Eigentümergemeinschaft, ja, Hausgemeinschaft ebenso die Umsatzsteuern geleistet hat.
Mögliche Abgabennachforderungen oder Abgabengutschriften sind dabei noch nicht im Detail geprüft.
Mit den besten Grüßen zu Zitat von EUR 10.269,36 ungleich EUR 8.167,22 und EUR 3.687,32.
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Lukas PIRKO, lese über EUR 22.123,90, korrigiere nach Übertrag von Email in Blog die Differenzengleichung um EUR .................., aja.
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