Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021.".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Zur Sicherung unseres Wissens darf ich für Sie und die Kosten für die verschiedenen Tätigkeiten in der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, also, für Sie und mich zu Anspruch des Fruchtgenusses der Erben wie folgt ergänzen.

Die Leistungen, vermutlich an Thomas MAILER selbst, also, an diesen und Niederösterreichische Versicherung, sie waren nicht der Vorsteuer oder Umsatzsteuer unterliegend, wie im Datenblatt VST-Detail_2019 gezeigt.
 
Weiters sind natürlich die Grundsteuern eine Besonderheit gewesen.
 
  • Lese also bei Thomas MAILER ungleich Georg MAILER und Franz MAILER über den Fruchtgenuss.
  • Lese für die nicht im Eigentum stehenden Elisabeth NEUBAUER weiter.
  • Lese bei Eigentümerabrechnung als Eigentümerin genannt und lese weiter.
  • Lese zwei Eigentümer, sie also nicht die eine Fruchtnießerin.
  • Lese über das Bezahlen, sei man nun Eigentümer oder Fruchtnießer.
  • Lese und habe als Hausverwaltung immer mehr zu erklären.
 
Die Leerstehung schien somit nicht als besteuerbare Ausgabe der Eigentümerabrechnung verbucht, wie im Datenblatt VST-Detail_2019 gezeigt.
 
Dennoch waren die Ausgaben hierzu in der Bezahlung der Ausgaben für Betriebskosten als solche zu leisten, was eben in der weiteren Erklärung von Geld je Einheit diese Besonderheit in der Eigentümerabrechnung mit Abweichung zu Nachzahlung, so auch in den verschiedenen Fällen der Betriebskosten, ja, bei Betriebskosten und 0 ungleich 10 oder 20 Prozent zeigt(e).
 
Auch nicht unerwähnt sei, aha, so man das Datenblatt VST-Detial_2019 liest, die Allgemeinen Geldkosten und die Kapitalertragssteuer, in der Differenz an sich dem Eigentümer keinen Vorteil gebracht habend.
 
Was die vormalige Erklärung der Kautionen betraf, war die Benützung der Räumlichkeiten somit nicht immer entsprechend dieser jeweiligen Leistung zu dreifacher Monatsmiete klar.
 
Berücksichtige später auch die Sonstigen Allgemeinen Kosten.
 
So auch die Instandhaltung und andere Ausgaben.

  • Lese die Konten mit Ziffer 5 beginnend, also, diese als Ausgaben für Betriebskosten.
  • Lese die Konten mit Ziffer 7 beginnend, also, diese als Ausgaben für Kosten für die Eigentümer.
  • Lese den Abgleich, er dann eben die Komplexität im Gesamtverfahren näher bringend.
 
Habe somit vormals gelesen und weitergelesen wie auch weiter Bericht gegeben.
 
Mit den besten Grüßen.
 
 
 
 
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Lukas PIRKO.

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