Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021.".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Ich wiederhole für mich (oder Sie, so Sie es noch interessierte, ja, wiederhole) selbst.

Gemäß Datenblatt zu Vorsteuern, man also die Betriebskosten mit zwanzig Prozent ungleich zehn Prozent auslesen konnte, es keine zu zehn Prozent gab, aber die Betriebskosten zu Null Prozent eingenommen hat, also, von der Hausgemeinschaft, nicht jedoch der Verwaltung, bezahlen ließ.
 
  • Lese Gebrauchsabgabe von EUR 139,10.
  • Lese und stelle fest, es scheinbar die einzige Ausgabe zu Null Prozent war.
  • Lese Betriebskosten und Ausgaben an sich, so die Vermutung.
  • Lese Allgemeine Geldkosten, sie bei steuerlicher Erfassung auch nicht ersichtlich.
  • Lese von der Verzinsung bei Eigentümerabrechnung.
  • Lese und stelle fest, zumindest diese musste man sich nicht selbst bezahlen.
  • Lese von EUR 3,15 im Jahr 2019.
  • Lese von Habenzinsen und Kapital wie Ertrag und Steuer.
  • Lese von Spesen Dauerauftrag und Kontenführung, lese Allgemeine Geldkosten.
  • Lese Allgemeine Geldkosten ungleich Habenzinsen und Kapitalertrag(s)steuer.
  • Lese von EUR 244,91 die diesen Betrag von EUR 3,15 übersteigen.
  • Lese von EUR 1,74 im Jahr 2020.
  • Lese von Habenzinsen und Kapital wie Ertrag und Steuer.
  • Lese von Spesen Dauerauftrag und Kontenführung, lese Allgemeine Geldkosten.
  • Lese Allgemeine Geldkosten ungleich Habenzinsen und Kapitalertrag(s)steuer.
  • Lese von EUR 254,09 die diesen Betrag von EUR 1,74 übersteigen.
  • Lese bie vormaligen Nachzahlungen zu Betriebskosten über diese.
  • Lese bei negativen Beträgen oder im Haben ungleich Soll vermerkten Beträgen über diese.
  • Lese über die Abrechnung in der Betreuung der Liegenschaft.
  • Lese über die Verwaltungstätigkeit der Immobilientreuhand.
  • Lese über die Bank, lese über den Fall Wallensteinstraße 3, 1200 Wien.
 
Daher die vormalige Auslesung der Ausgaben für Betriebskosten, die hierbei der Hausgemeinschaft nicht ersetzt wurden, insofern bei vormaligen Umsatzsteuerbescheid über die Vorsteuern, nicht jedoch Umsatzsteuern, zu erklären waren.
 
Die Umsatzsteuerbescheide liefern hierzu guten Beweis.
 
Mit den besten Grüßen an die daraus wiederholte Übung, ab Mitte Oktober 2020 war es anders.
 
 
 
 
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Lukas PIRKO, bei Lesung der Beträge sehr beeindruckt, wie man Geld angeblich vermehrt hat, aha.

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