Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021.".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Wie am Telefon besprochen, erwarte ich im Verständnis Ihrer Person die Zurverfügungstellung der Abrechnungen, in diesem Fall Abrechnung der Konten für Vorsteuern und Umsatzsteuern, Jahr 2020 und Jahr 2021, weil als Eigentümer der Liegenschaft hierzu mit Ihnen dies in der Betreuung der Betriebskosten ungleich Eigentümerabrechnung je solcher so besprochen habe.
 
  • Lese, "Lese die Erinnerung an Vorsteuern ungleich Umsatzsteuern im besonderen Fall des Leerstandes.".
  • Lese, "Lese die steuerliche Betreuung einer Liegenschaft, die nicht die natürlich Person Lukas PIRKO ist.".

Die Verrechnung der Steuer, zuletzt Ende September 2021 mit EUR 901,36 genannt, habe ich in einem möglichem Korrekturverfahren wie folgt zu ermitteln gehabt, zitiere EUR 914,14 und betrachte dies für mich selbst nur als Kontrollwert.

Dies ist natürlich nur ein möglicher Wert zur späteren Auflösung im Abgleich mit dem zuständigem Finanzamt der Hausgemeinschaft.

Mit den besten Grüßen.




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Lukas PIRKO.

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