Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!
Gerne ergänze ich in Korrektur 2019 auf 2020, ja, korrigiere ich noch wie folgt.
Ich, aufgrund mancher Fehler für andere verwirrt gegolten habend, allerdings selbst nicht seiend, ich hoffe, dass für Sie die Abweichungen bei der Steuerverrechnung somit besser verständlich wurden, da ich dies heute mit dem Finanzamt nochmals besprochen habe.
- Lese die Unterscheidung von Umsatzsteuervoranmeldungen zu Umsatzsteuerbescheid.
- Lese Umsatzsteuerbescheid für ein Jahr, er die Abrechnung an sich prüfbar macht(e).
So wurde, ja, per 15. Jänner 2022, so ich nicht irre, eine Überweisung von EUR 834,53 bestätigt, die dann bis 15. Jänner 2022 geprüft wird.
Ob der Tagessaldo so dann für das Monat November ausgeglichen sein wird, kann nur vom Finanzamt selbst festgestellt werden, aber, wie man weiss, nachträglich zu weiteren Anpassungen führen, wie die Verrechnungsweisungen ungleich Rückzahlungen, Festsetzungen oder Überweisungen zeigten.
Mit den besten Grüßen.
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Lukas PIRKO.
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