Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW (Beachte: Das Lehrbeispiel Gewerbelokal Top 4, vormalige Industrieanlage, zur Verfügung gestellt.)!
Nachdem also am 11. Jänner 2022 also der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2020 festgestellt wurde, habe ich vormals das Jahr 2019 nochmals in Erinnerung gerufen, ja, wiederholt, da erst mit 21. Jänner des Jahres 2021 die Möglichkeit zur Erklärung bot.
Begründung, die Leerstandskosten haben der Hausgemeinschaft, nicht der Verwaltung, viel Geld gekostet.
Konkretisiert man den Betrag für Erben wie Nichterben im Kollektiv, so waren es EUR 10.269,36 für das Jahr 2019.
Für das Jahr 2020 waren es so dann EUR 8.167,22.
Die Besonderheit der Umbuchung von Bestandskonten der Eigentümer zu Einnahmen für Betriebskosten war daher in Nachzahlung zu finden.
Dabei ist die Veränderung in der Umsatzsteuerzahllast durch Leerstand noch unberücksichtigt.
Die
Besteuerung der Betriebskosten, in dem Fall entsprechend der im
Leerstand erklärten Fläche, sie war für diese in Top 4 genannte Fläche
von 696,36 Quadratmeter erweisbar, wie von Lukas PIRKO mehrfach und anhand der verfügbaren Unterlagen gezeigt.
Üblicherweise wäre dies nicht der Hausgemeinschaft anzulasten.
Begründung,
so gab es ja konkrete Mietinteressenten, die den telefonischen Kontakt
zu mir suchten, aber von Frau Barbara HOFER scheinbar abgelehnt wurden, wenngleich die Ablehnung später auch nicht näher erklärt oder in der entgangenen Hauptmiete ersetzt wurde.
Im Jahr 2021 es im Bescheid über das Jahr 2019 mit EUR 1.200,89 also so passierte, dass man die zusätzliche Belastung der Hausgemeinschaft so und nicht anders, also, gemäß der Steuernummer und Korrektur durch Teileigentümer zitieren konnte.
Ein Betrag von EUR 2.053,87 konnte nicht der Eigenanmietung oder Vermietung an Dritte verrechnet werden.
Im Jahr 2022 es im Bescheid über das Jahr 2020 mit EUR 1.183,55 also so passierte, dass man die zusätzliche Belastung der
Hausgemeinschaft so und nicht anders, also, gemäß der Steuernummer und
Korrektur durch Teileigentümer zitieren konnte.
Ein Betrag von EUR 1.633,44 konnte nicht der Eigenanmietung oder Vermietung an Dritte verrechnet werden.
Notiere 21. Jänner 2021, es also vom Finanzamt Dr. Adolf SCHÄRF Platz 2, 1220 Wien, erst so spät bekannt gegeben wurde.
Rückblickend auf das Jahr 2020, man also in 2022 seit 11. Jänner 2022 unter Ergänzung der späten Abgabe vom 30. Dezember 2021 erklären darf.
Im Gesamten musste die Hausgemeinschaft somit für den Leerstand im Jahr 2019 EUR 11.470,25 mehr an Geld leisten.
Im Gesamten musste die Hausgemeinschaft somit für den Leerstand im Jahr 2020 EUR 9.350,77 mehr an Geld leisten.
Auch die Neuvermietung von Top 4 zeigt, dass die Nettohauptmiete keine Besteuerung zum Ziel hat(te).
Der Oktober 2020 so dann Veränderung möglich machte, die Prüfung für die eben später zu erklärenden Steuerbescheide soeben stattfindet.
So die Wiederholung, unterscheide 2019, 2020 und 2021, lese über Umsatzsteuervorschreibung, passe später Abgabennachforderungen und Abgabengutschriften an, lese über Umsatzsteuervoranmeldung(en).
Ein Betrag von EUR 1.633,44 konnte nicht der Eigenanmietung oder Vermietung an Dritte verrechnet werden.
Darüber hinaus, ich, Herr Lukas PIRKO, seit Oktober 2020 kein Geld mehr erhalten habe.
Rückblickend auf das Jahr 2019, man also in 2021 erklären durfte.
Notiere 21. Jänner 2021, es also vom Finanzamt Dr. Adolf SCHÄRF Platz 2, 1220 Wien, erst so spät bekannt gegeben wurde.
Rückblickend auf das Jahr 2020, man also in 2022 seit 11. Jänner 2022 unter Ergänzung der späten Abgabe vom 30. Dezember 2021 erklären darf.
Im Gesamten musste die Hausgemeinschaft somit für den Leerstand im Jahr 2019 EUR 11.470,25 mehr an Geld leisten.
Im Gesamten musste die Hausgemeinschaft somit für den Leerstand im Jahr 2020 EUR 9.350,77 mehr an Geld leisten.
Des Weiteren musste man auf Hauptmiete für Top 4 verzichten, wie die fehlende Besteuerung im Umsatz auf Hauptmiete zeigt(e).
Auch die Neuvermietung von Top 4 zeigt, dass die Nettohauptmiete keine Besteuerung zum Ziel hat(te).
Der Oktober 2020 so dann Veränderung möglich machte, die Prüfung für die eben später zu erklärenden Steuerbescheide soeben stattfindet.
Der Umsatzsteuerbescheid erst seit dem 11. Jänner 2022 verfügbar ist.
Die
Hauptmiete wäre insofern Netto mit Umsatzsteuer und korrekter
Darstellung zu erklären.
Begründung, da ich selbst nicht als Todesfallleistung für
Sie oder andere zu dienen hatte.
So die Wiederholung, unterscheide 2019, 2020 und 2021, lese über Umsatzsteuervorschreibung, passe später Abgabennachforderungen und Abgabengutschriften an, lese über Umsatzsteuervoranmeldung(en).
So
die Unterscheidung in möglicherweise nicht immer korrekt geführten
Abgabennachforderungen oder Abgabengutschriften je Bestand und Konto.
Mit den besten Grüßen an die Erben, so der Nichterbe soeben berichtet habend.
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Lukas PIRKO.
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