Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021.".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!
 
Um der Güte der Information Währung und Geld zuzusprechen, könnten wir nun mit den Datenblättern zu VST Detail (ohne Bindestrich) für das Jahr 2020 fortsetzen, es somit auch im Datenblatt UST Detail abgleichen. Das Jahr 2021 könnte dem Sinn entsprechend darauf aufbauen.
 
Begründung, eine Abgabennachforderung oder Abgabengutschrift kann somit anhand der Information (und eigentlich auch aus Eigentümerabrechnung wie Betriebskostenabrechnung) vor Überweisung und somit ohne weitere Ausgaben oder Kosten für Bank(en) erfolgen.
 
Ich, selbst keine Bank, ich wiederhole. Das Jahr 2019 haben Sie ja mit mir in Berücksichtigung der Besonderheit manch eines Erben, man erinnere nur Gewerbelokal Top 4 oder Wohnung 16 ungleich Wohnung 9 bis 11, gut aufbereitet, so dass ich, der Nichterbe, gerne mit der mir bereits bekannten Eigentümerabrechnung und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 dies anhand der Bescheide des Finanzamtes für die Hausgemeinschaft und Steuernummer 12 353 2822 vollenden k_nnte.
 
Weitere Begründung, die Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, die von Frau Barbara HOFER vielleicht manchmal mit anderen Objekten verwechselt wurde, sie wäre somit in konkreter Abrechnung je Betrieb und Eigentum an sich nachvollziehbar, wie die Frage der Kaution für Wohnung 12 von mir selbst zu Vorlegung bei Hauptmietvertrag samt fehlender Kaution sagte.
 
Unterschied zum Jahr 2019, die detaillierte Information des Datenblattes zu Vorsteuern und Umsatzsteuern, sie mir eben nur für das Jahr 2019 zur Verfügung stand, weil von Ihnen für das Jahr 2020 noch nicht per Email an mich geschickt.

Das Jahr 2021, so Sie es bemühen wollten, es mir nur in Teilabrechnungen der Eigentümerabrechnungen bekannt, daher also nur von 1. Jänner bis 31. Mai 2021 und 1. Juni bis 30. September 2021 vorlag. Betriebskosten kenne ich derzeit noch keine.
 
Insofern kann auch das Finanzamt am Dr. Adolf SCHÄRF Platz 2, 1220 Wien, noch keinen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2021 aushändigen. Man es für das Jahr 2020 erst am 30. Dezember 202_ von HOFER Immobilientreuhand GmbH erhalten hat. So lautete zumindest die Mitteilung des Teams der Betrieblichen Veranlagung, also, des "BV 26(!) am Dr. Adolf SCHÄRF Platz 2, 1220 Wien".

Ergänze, das Finanzamt selbst(!), weil ja Amt, es keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung namens HOFER Immobilientreuhand (GmbH) ist.
 
In Erwartung der Datenblätter zu Vorsteuer ungleich Umsatzsteuer für das Jahr 2020 und der Eigentümerabrechnung wie Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 danke ich Ihnen, dass Sie mir somit im besten Fall auch die detaillierte Darstellung im Datenblatt der Vorsteuern und Umsatzsteuern zukommen lassen, so dass die Optimierung des eingesetzten Geldes auch der Währung, die wir in der Eurozone Euro nennen, entsprechen kann.
 
Nachgereichte Begründung, nur so kann ich mein Einkommen für die Steuernummer 12 314 4057 in richtiger Erklärung reichen. Der Steuerberater ist dabei nicht immer dem Zwecke dienlich, wenngleich auch per konkreter Benützung mit Geld für eben diese Währung zu bezahlen.
 
So habe ich derzeit weder in fremder Währung laufende Kredite noch Konten anderer Art.
 
Mit den besten Grüßen an die spätere Überweisung von "Treugeber", "Treunehmer" oder "Bank".
 
 
 
 
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Lukas PIRKO, derzeit über Konto AT091630000130132529 um Auskunft bittend, um korrekte Abrechnung leisten zu dürfen.

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