Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021.".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Bei üblicher Auflösung der Betriebskosten, seien diese so dann von Eigentümer ohne Besteuerung im Leerstand oder der Vermietung und ohne Absicht auf Gewinn erklärt, weitere Wiederholung sich wie folgt ergeben könnte.

  • Lese Beilagen.
  • Lese über Umsatzsteuerbescheide.
  • Lese und gebe bekannt, auch das Finanzamt meinte, es nicht alles stimmt.
  • Lese und wiederhole, es nicht in Stein gemeisselt ist.
  • Lese über Anpassungen bei Abgabennachforderungen.
  • Lese über Anpassungen bei Abgabengutschriften.
  • Lese über die Prüfung des Finanzamtes durch meine Person.
  • Lese über die Prüfung meiner Person durch das Finanzamt.
  • Lese bei Prüfung vor Gericht über vormalige Erklärungen der Hausverwaltung.
  • Lese über vormalige Erklärung von Hauptmietern.
  • Lese und übe die Kautionen je Annahme zu Richtigkeit von Bestandskonten.
  • Lese ... [übe weiter].

Ich hoffe Ihnen auch mit diesen Überlegungen gedient zu haben.
 



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Lukas PIRKO.

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