Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!
Gerne gebe ich noch mal meine Nachrechnung zum Jahr 2020 bekannt.
Ich selbst stellte unabhängig von der Eigentümerabrechnung und dem Bescheid des Finanzamtes eine mögliche Verbindlichkeit von EUR 432,05 fest, in dem Fall Verbindlichkeit der Hausgemeinschaft 12 353 2822.
Das Finanzamt hätte somit diese Nachforderung zu prüfen.
Anteilsmäßig und für ein Drittel, so Lukas PIRKO, wäre dies EUR 144,02 (für das Jahr 2020).
Das Finanzamt könnte unter Umständen bei exakter Prüfung ebenso dies feststellen.
Denkbar ist aber auch, dass ich, Lukas PIRKO, selbst die Kontrollrechnung nicht ganz richtig geübt habe.
Richtig ist, dass die Erklärung meines Einkommensteuerbescheides nur rückwirkend für ein Jahr zu tun ist.
Lese Steuernummer 12 314 4057.
Die Vorauszahlung, wie Ihnen und dem Finanzamt erklärt, ist für das Jahr 2021 und 2022 nicht exekutierbar.
Meine Steuernummer und das aktuelle Guthaben von EUR 458,81 ist hierbei nicht zur Verfügung gestellt.
Weiters würde ich Sie bitten, die detaillierte Abrechnung für Vorsteuern und Umsatzsteuern zur Verfügung zu stellen, in dem Fall für das Jahr 2020 und das Jahr 2021, so wie es auch für 2019 möglich war.
Begründung, somit können weitere Abweichungen verringert bis gar verhindert werden.
Mit den besten Grüßen (an die Anteilsmäßigen Zahlungen an Sie, die Unternehmensgruppe HOFER).
..............................
Lukas PIRKO, zu einem Drittel auch die Unternehmensgruppe HOFER immer bezahlt habend.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen