Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!
Anteilsmäßig bedeutet die Verbindlichkeit für Eigentum aus Nichterbe einen Betrag von EUR 278,18.
Dies ist nicht mit der Einkommenssteuer für die Steuernummer 12 314 4057 zu verwechseln.
Ich selbst habe ja keine Verbindlichkeit bei Finanzamt, sondern ein Restguthaben von EUR 458,81.
Dieses Guthaben besteht gegenüber gleichem Finanzamt, also, Dr. Adolf SCHÄRF PLATZ 2, 1220 Wien.
Lukas PIRKO hat also dieses Guthaben für Steuernummer 12 314 4057 selbst feststellen dürfen, na bitte.
Erst
bei Erklärung des Einkommens für das Jahr 2021 wird dies durch die
Bemessung und Besteuerung aufzulösen, also, mit Nachzahlung oder
Rückzahlung aufgelöst, wie es ja anhand der Umsatzsteuerbescheide der Jahr 2020 und 2019 gezeigt wurde.
Dies ist aus den
Bestandskonten der Eigentümerabrechnung jedoch nicht ersichtlich, da ja
über die Steuerverrechnung von mir und Ihnen, ja, an sich selbst zu
bearbeiten gewesen ist.
Sollten Sie die
Eigentümerabrechnung und Betriebskostenabrechnung für 2021 schon per
Knopfdruck vom Computer ausweisen können, würde mich das sehr freuen, da
man auch ab 15. Februar 2022 die Verrechnung samt Fehler möglichst
gering halten kann.
Sie erinnern, die Steuerverrechnung, die dies bei Ihren Abrechnungen ausweist, ist hierzu eben zu prüfen.
Mit den besten Grüßen.
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Lukas PIRKO.
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