Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021.".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Fasse weiters für mich oder Sie zusammen.

Bei Vollvermietung, die Besteuerung der Betriebskosten nicht so den Einnahmen entspricht, weil ja die Ausgaben nicht alle zu zehn oder zwanzig Prozent besteuert werden, wie man anhand des Datenblattes erkannte.
 
Bei Teilvermietung, die Entsprechung somit an sich die Ausgabe für Leerstand zeigte.
 
Die Ausgaben für die Versicherung sind somit nur bei den Einnahmen besteuert.
 
Ein Umstand, auf den ich vor langer Zeit hingewiesen habe.
 
Sie selbst meinten hierzu einmal, das sei völlig üblich.
 
Üblich ist es auch, bei Prüfung von Kautionen diese eben zu prüfen.
 
Problematisch ist nämlich eine Eigenanmietung oder Untermiete bei angeblicher Selbstbenützung des im Hauptmietvertrages ohne Kaution geführten Bestandsvertrag, wie man es als Eigentümer und Hauptmieter zu Hauptmiete der Wohnung ungleich dem Anteil an Eigentum erklärte.
 
Die Jahre 2019 und 2020 haben dies bei den Umsatzsteuerbescheiden gezeigt.
 
Die Grundsteuer war im Übrigen auch nicht von der Steuer abzusetzen.
 
Mit den besten Grüßen.
 
 
 
 
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Lukas PIRKO.

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