Freitag, 21. Januar 2022

Sachverständiger, "Mitteilung Umsatzsteuerbescheide, 2019, 2020, ... 2021".

 
Sehr geehrte Frau Katharina TSCHISTJAKOW!

Natürlich kann man es über die Betriebskostennachzahlung in der Betriebskostenabrechnung ungleich der Erklärung in der Eigentümerabrechnung mit der Differenz von EUR 529,96 nachvollziehen.

Allerdings ist die Überweisung der Einnahmen von Betriebskosten mit 0 % durch Ausgaben der Hausgemeinschaft selbst ohne Bank bei Erklärung von Vorsteuern und Umsatzsteuern auf Betriebskosten nicht ganz so einfach, ahm, wie man das so glaubt.

Ich werde Ihnen daher die steuerliche Wiederholung hierzu nochmals nachüben.

Mit den besten Grüßen.
 
 


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Lukas PIRKO.

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